„Zeugnis-Ablegen bis zum letzten.“ (Victor Klemperer)
Und wieder nur das Zitat meiner heutigen „Rund-Mail“. Mehr geht nicht.
(Aber dies Wenige erscheint mir nach wie vor – zumindest mit Blick auf ein Zeugnis-Ablegen bis zum Letzten – dokumentationswürdig.)
» Liebe Leserin und lieber Leser,
es soll ja immer noch Menschen geben, die nicht sehen (wollen), in welchem Willkür-Regime wir mittlerweile leben.
Hier verlinke ich auf ein von mir selbst aufgenommenes Video vom vorletzten Auto- und Fahrrad-Korso (22.01.22) gegen die Corona-Maßnahmen und für die Wiedereinsetzung des Grundgesetzes sowie für die Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse in der BRD:
https://www.dropbox.com/s/n21kfgkihve7ghj/Willk%C3%BCrliche%20Verhaftung%20bei%20Korso%2022.01.22.MOV?dl=0
Das Video zeigt die willkürliche Verhaftung einer jungen Frau, die mutterseelenallein bzw. in mehr als 1,5 m Abstand von anderen Menschen auf dem Bürgersteig vor C&A (wir waren am Tauentzien) stand und der Zwischenkundgebung des Korsos zuhörte. Sie trug keine Maske. Die Polizei ging zu sechs oder mehr Mann (die schwarze Soldatska in voller Montur, nur ohne Helm) zu ihr und verlangte, dass sie den Maulkorb namens „Mund-Nase-Schutz“ anlege.
Es entspann sich eine mehrminütige Diskussion, die ich nicht gehört, nur gesehen habe. Irgendwann legte die junge Frau den Maulkorb an und kniete auf dem Bürgersteig mit erhobenen Händen nieder.
Dann wollte die schwarze Soldateska sie gefangen nehmen (mit welcher Begründung auch immer). Da ging ich hin und filmte, was man im Video sehen kann: die „Verhaftung“ der jungen Frau, die sich den Anordnungen der Regime-Soldateska konform verhalten hatte!
Ich würde das dann auch lieber eine für das Alof Scholz-Regime typische (Willkür ist ein Zeichen für jede Despotie) „Verschleppung“ nennen.
Während der Zwischenkundgebung kam die junge Frau nicht mehr aus dem ‚Polizeigewahrsam‘ heraus. Über ihr weiteres Schicksal weiß ich nichts.
Am Montag haben zwei Freie Linke – auch hier wurde ich Augenzeugin – beim Spaziergang in der Wilmersdorfer Straße eine Ordnungswidrigkeitsstrafe erhalten (ebenfalls von der schwarzen Soldateska, diesmal etwa acht Mann hoch), weil sie beide jeweils eine Lichterkette trugen, immerhin wurden sie nicht stundenlang verschleppt.
Und das Karlsruher Verfassungsgericht in Gestalt seines Präsidenten, des Merkel-Protegés Stephan Harbarth (ein Jurist ohne jegliche Kompetenz für diesen Posten, aber ein ehemaliger Wirtschaftsanwalt, dessen Kanzlei VW in der Abgasaffäre vertrat, und ehemals stellvertr. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der auch 2021 noch gern auf Einladung von und dann mit der damaligen Bundeskanzlerin Merkel – freilich in seiner Funktion als Bundesverfassungsgerichtspräsident – speiste), hat jüngst die im Grundgesetz als Menschenrecht garantierte Versammlungsfreiheit beerdigt:
Harbarth hat zusammen mit 2 weiteren RichterInnen einstimmig beschlossen:
– Versammlungen dürfen nunmehr „präventiv“ verboten werden, wenn der bloße Verdacht besteht, dass ihre Teilnehmer sich nicht an Corona-Maßnahmen halten werden (tja, damit ist unsere Lebenswirklichkeit bei der des Science Fiction-Films „Minority Report“ angekommen).
– Spaziergänge wurden von den dem Grundgesetz Hohn sprechenden ‚Verfassungs‘Richtern kurzerhand mit solchen „Versammlungen“ (die angemeldet werden müssen – und schon seit Monaten ‚präventiv‘ fast alle verboten werden) gleichgesetzt.
In der Entscheidung heißt es:
„Im Rahmen der Folgenabwägung fällt zum Nachteil des Beschwerdeführers insbesondere ins Gewicht, dass durch die Gestaltung der Versammlung als „Spaziergang“ eine Vorfeldkooperation und damit eine gegenüber dem Verbot grundrechtsschonende Begleitung der Versammlung durch die Versammlungsbehörde und die – dezentral agierenden – Organisatoren im Vorfeld gezielt verunmöglicht worden ist, was dem Beschwerdeführer vor dem Hintergrund der Ausgestaltung der Versammlung als unangemeldetem Spaziergang offensichtlich bewusst ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“
– Willkommen im „besten Deutschland aller Zeiten“!
Die Neue Zürcher Zeitung schreibt zur ‚Verfassungs‘gerichtsentscheidung unter Rekurs auf die Grundgesetz-Artikel 1-19 als ‚Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat‘:
„Die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit wird von den Richtern in Karlsruhe daran geknüpft, dass sich der Veranstalter einer Versammlung erst einmal kooperativ zeigen muss. Ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat? Ja, aber nur für artige Bürger.“
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen
– außer: Auf die Straße!!!
Wer jetzt noch immer nicht sehen will, was hierzulande seit zwei Jahren passiert, der und die ist ein/e feige/r MitläuferIn eines faschistoiden Überwachungsregimes im Dienste einiger weniger Finanzkapitalismus-Oligarchen (deren willige ZuarbeiterInnen die PolitikerInnen, Propaganda-Medienfuzzis, Ärzteschaft und Judikative auch dieses Landes sind – zu etwa 90%).
Übrigens:
So ziemlich alle Länder um uns herum (abgesehen von Österreich und Italien, also den Staaten mit faschistischer Vergangenheit) machen auf und lassen – entweder in Gänze oder in einzelnen Schritten – SÄMTLICHE CORONA-MAßNAHMEN ALS UNNÖTIG (UND UNWIRKSAM) FALLEN, das muss nun sogar Focus berichten.
Spanien hat „Corona“ nun offiziell zur Grippe erklärt.
Und Israel hat begriffen, dass sogenannte Ungeimpfte (sorry, aber ich bin standardmäßig durchgeimpft, aber nicht gentherapiert!) noch nie eine „Gefahr“ darstellten, weder für sich selbst noch für andere (so ist dem Bericht der SPD-nahen, einflussreichen Nachrichten-Agentur „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zu entnehmen).
Herzliche Grüße
Corinna «