Was ich heute als Rundbrief verschickte:
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Die folgenden Links führen – bis auf wenige, von mir gekennzeichnete Ausnahmen – auf ganz ‚offizielle‘ Webseiten (z.B. von wissenschaftlichen Zeitschriften, WHO-Dokumenten, Presseartikeln).
Dennoch liest, hört und sieht man darüber fast nichts und meist gar nichts im öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder den großen privaten (Print-)Medien. Deshalb möchte ich sie mit euch teilen.
I.
Das Familiengericht Weimar hat in einem Urteil vom 8. April 2021 für zwei Weimarer Schulen sämtliche dort gültigen Corona-Maßnahmen (Maskenpflicht, Abstandsgebot, Testzwang) verboten und angeordnet, dass normaler Präsenzunterricht zu halten ist. (Leider gilt das in diesem Falle nur für die zwei Schulen der Klägerfamilie in Weimar.)
Begründung:
1. Die Corona-Maßnahmen seien verfassungswidrig (Verstoß u.a. gegen freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, Recht auf Gesundheit).
2. Die Corona-Maßnahmen stellten nicht nur eine Gefährdung, sondern bereits eine Schädigung des Kindeswohles dar.
3. Die Corona-Maßnahmen seien nicht evidenzbasiert, d.h. für ihre Wirksamkeit gebe es keinerlei wissenschaftlich gültigen Nachweise.
Link zum Urteil: https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/04/Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online.pdf
Link zu einem journalistischen Bericht darüber (auf einem Blog, der von einem alten SPD-Kämpen gegründet wurde): https://www.nachdenkseiten.de/?p=71509
II.
Warum nun sollen die Corona-Maßnahmen ohne wissenschaftliche Evidenz sein? Wir haben doch den PCR-Test als Diagnoseinstrument für die Feststellung einer Infektion.
Dass ein positiver PCR-Test auch in Krankenhäusern nicht mehr ohne Weiteres anerkannt wird, vielmehr das positiv getestete Personal vom Krankenhaus in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Gesundheitsamt kurzerhand aufgrund der Fehlerhaftigkeit der PCR-Tests zu negativ Getesteten erklärt wird, kann man in dieser Lokalzeitung aus dem Schwarzwald erfahren:
Link zu Bericht über Schwarzwälder Krankenhaus, das PCR-Tests nicht anerkennt: https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.waren-tests-falsch-positiv-alle-mitarbeiter-der-helios-klinik-rottweil-sind-corona-negativ.7355b514-d738-446e-a241-ee6893974a78.html
Übrigens hat auch die WHO bereits im Januar 2021 deklariert, dass positive PCR-Tests ohne Vorliegen von Krankheitssymptomen (und wie in einem früheren Artikel postuliert: ohne ärztliche Begutachtung der symptomatisch erkrankten Testperson) nichts aussagen. Vielmehr muss der Test wiederholt werden.
Link: https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05
Und das „Charité-Protokoll“ zur Durchführung des Tests sieht nur einen CT-Wert von unter 30 als aussagefähig darüber an, ob das Sars-CoV2-Virus (bzw. genauer: Bruchstücke davon) in der Probe vorhanden sind.
Link auf die offiziellen Empfehlungen der österreichischen Gesundheitsbehörden zur Quarantäne-Aufhebung vom 31.03.21, die alle PCR-Test mit über 30 CT gemäß dem „Charité-Protokoll“ (S. 5) für nicht-aussagefähig deklarieren bzw. eine Quarantäne bei so einem Test aufheben:
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:531f7e21-0f53-4180-b214-848e19668b52/Empfehlung_Entlassung_von_COVID-19-F%C3%A4llen_aus_der_Absonderung_31.03.2021_fin.pdf
Problem:
a) In der BRD erfährt man fast nie etwas über den CT-Wert (bis vor kurzem lag der aber offenbar fast immer über 30, s. auch oben den Bericht über das Krankenhaus im Schwarzwald).
b) Nach einem positiven Test wird in den seltensten Fällen sofort ein zweiter Test durchgeführt, auch wenn das erste Testergebnis anzuzweifeln ist (z.B. bei Symptomlosigkeit und/oder hohem CT-Wert).
Und es gibt noch mehr interessante (und gute!) Nachrichten zur
III.
Covid-19-Sterblichkeit
Im März 2021 hat einer der international führenden Epidemologen, John P.A. Ioannidis von der Stanford Universität (Kalifornien), eine Meta-Analyse zur Infektionssterblichkeitsrate bei Vorliegen einer Sars-CoV2-Infektion veröffentlicht, die belegt, dass diese Rate nochmals niedriger liegt als schon im Oktober 2020 angenommen (nachdem man im Frühjahr 2020 ja noch von einer extrem hohen Infektionssterblichkeit ausgegangen war):
nämlich bei 0,15% aller Covid-19-Infektionen.
(Eine mittelschwere Influenza-, also Grippe-Epidemie weist eine Infektionssterblichkeit von 1,5 – 3 % auf.)
Link auf die Meta-Analyse: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/eci.13554
Und wer sich für Statistik interessiert bzw. für die Frage, ob 2020 in der BRD ein Jahr mit besonders vielen Toten gewesen ist, der wird hier fündig:
Link zum youtube-Video eines Influencers, der die RKI-Zahlen und die des Statistischen Bundesamtes zum Thema „Über- oder Untersterblichkeit in der BRD 2020“ grafisch aufbereitet hat (aber leider ein ziemlicher Schwätzer ist): https://www.youtube.com/watch?v=rJzeZ-TRMRI.
– Spoiler: Nein, es gab keine Übersterblichkeit – im Gegenteil, siehe auch hier:
https://www.covid19.statistik.uni-muenchen.de/pdfs/codag_bericht_8.pdf (Bericht des Statistischen Instituts der Ludwig-Maximilans-Universität München vom 05.02.21, ab S. 13; allerdings vermuten die Statistiker dort, dass ohne die Maßnahmen ab März und Oktober 2020 das Resultat anders aussehen könne. In mehreren anderen statistischen Untersuchungen jedoch zeigen sie auf, dass die Maßnahmen zumindest für die vulnerabelste Gruppe der Hochbetagten bis zur Impfung nicht gegriffen haben, s. z.B. hier:
https://www.covid19.statistik.uni-muenchen.de/pdfs/codag_bericht_5.pdf S. 7f. und S. 13f.)
Nochmals vom gleichen Institut ein Bericht u.a. zur ausgebliebenen Übersterblichkeit vom 19.03.21:
https://www.covid19.statistik.uni-muenchen.de/pdfs/codag_bericht_11.pdf (S. 12-16);
dort auch aufschlussreiche Bemerkungen zur Sinnlosigkeit einer ‚absoluten‘ Inzidenzzahl, S. 2-6.
Das Ganze zur ausgebliebenen Übersterblichkeit vom Münchner Statistik-Institut journalistisch aufbereitet in Focus (endlich mal etwas aus den Mainstream-Medien!): https://www.focus.de/gesundheit/news/ueber-57-000-corona-tote-in-deutschland-statistiker-erklaert-trotz-corona-gab-es-keine-uebersterblichkeit-in-deutschland_id_12941412.html (06.02.21)
[Und ebenfalls von Focus journalistisch aufbereitet die Kritik dieser StatistikerInnen an der (‚absoluten‘) Inzidenz: https://www.focus.de/gesundheit/news/statistiker-der-lmu-100-nicht-gleich-100-der-starre-blick-durch-die-inzidenz-brille-allein-taugt-nichts_id_13106107.html]
IV.
Kurz vor Schluss noch eine persönliche Statistik:
Wenn ich die Corona-Maßnahmen als Vergleichsmaßstab nehmen würde, hieße das: Aus Vorsorge-Gründen müssen sich alle Menschen hierzulande spätestens ab einem Alter von 45 Jahren regelmäßig einer Darmspiegelung unterziehen. (Da ich selbst leider familiäre Risiko-Patientin bin und bereits 5 Darmspiegelungen hinter mir habe, kann ich versichern: Das ist keine angenehme Prozedur.)
Herleitung dieser logischen Folgerung aus den Corona-Maßnahmen:
Mein Mann starb vor zehneinhalb Jahren an oder mit Darmkrebs, da war er knapp 47 Jahre alt (ich denke: Er starb mit Darmkrebs und an den medizinischen Behandlungsfehlern und der ärztlichen Panikmache).
Ob auch bei dieser Krebsart Viren eine Rolle spielen, ist bislang noch eine Forschungshypothese.
Gesichert aber ist:
Rund 23.700 Menschen sterben pro Jahr in der BRD an Darmkrebs (von rd. 58.300 Erkrankten). Nur 10% der Erkrankungsfälle treten bei Menschen unter 55 Jahren auf, weit mehr als die Hälfte bei den über 70-Jährigen. Das mittlere Sterbealter liegt bei 80 (Frauen) bzw. bei 76 Jahren (Männer).
Das Sterberisiko eines im Jahre 2016 45 Jahre alten Menschen in der BRD, binnen der nächsten 10 Jahre an Darmkrebs zu versterben, beträgt 0,1 %.
(Alle Zahlen aus: Krebs in Deutschland. Gemeinsame Publikation des Zentrums für Krebsregisterdaten und der Gesellschaft der epidemologischen Krebsregister in Deutschland e.V. Robert Koch-Institut, Berlin 2019, S. 38-40. Download:
https://www.krebsdaten.de/Krebs/DE/Content/Publikationen/Krebs_in_Deutschland/krebs_in_deutschland_node.html)
45-Jährige haben also akutell ein Risiko von 0,1%, innerhalb der nächsten zehn Jahre an Darmkrebs zu sterben, d.h. 1 Mensch von 1000 wird in diesem Zeitraum versterben.
Alle Menschen weltweit haben vermutlich ein 0,15%iges Risiko, an einer Sars-CoV2-Infektion zu sterben, d.h. 1,5 Mensch von 1000 stirbt (innerhalb welchen Zeitraums auch immer).
> Logische Konsequenz:
Entsprechend dem Zwang zum Masketragen, zur Schnell- und PCR-Testung und dem wohl bald folgenden Impfzwang (alles für gesunde = symptomlose Menschen!) müsste es einen Zwang zur Darmspiegelung ab 45 Jahren geben!
Zum Schluss noch etwas Schönes:
Die Französinnen und Franzosen machen mal wieder vor, wie résistance geht (noch dazu fröhlich und zumindest als Augen-, wenn nicht auch als Ohrenschmaus):
Ein Video aus der Pariser Gare de l’Est vom 8. April 21:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=71530
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Dem folgte in einem zweiten Rundbrief noch der Hinweis auf das Entsetzen des ehemaligen Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes und jetzigen Direktors des Amtsgerichts Bielefeld, Jens Gnisa, anlässlich der geplanten Veränderung des Infektionsschutzgesetzes, das den Föderalismus aushebeln wird:
(Bericht in der Berliner Zeitung vom 11.04.21:
https://www.berliner-zeitung.de/news/richter-zu-infektionsschutzgesetz-nichtachtung-der-justiz-und-dauerlockdown-li.151817)
Der Richter kritisiert scharf
a) den verfassungswidrigen, demokratiefeindlichen Geist dieses Gesetzes,
b) dass es uns in einen Dauer-Lockdown führen wird, der ausschließlich durch die Bundesregierung oder das Verfassungsgericht aufgehoben werden kann;
c) dass es auf der Grundlage der „Inzidenz“ operiert, die einfach nur ein willkürlicher Wert ohne valide Aussage für das Infektionsgeschehen ist.
Und er äußert tatsächlich: „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit.“
Gnisa ruft die Menschen dazu auf, ihre Bundestagsabgeordneten anzuschreiben und sie aufzufordern, dem Gesetz nicht zuzustimmen.
Ich habe das gestern getan und allen drei Abgeordneten meines Wahlkreises geschrieben. („Seine“ Abgeordneten finden man hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/, und von der Seite des/der Abgeordneten kann man dann via Kontaktformular schreiben – sowohl unter Angabe der persönlichen Daten als auch anonym; die IP-Adresse wird allerdings 14 Tage lang gespeichert).