„Zeugnis-Ablegen bis zum letzten.“ (Victor Klemperer)
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Dr. Corinna Laude
XXXXXXXXXXX XX
XXXXX Berlin
An Herrn Volker Bouffier
Ministerpräsident von Hessen
Georg-August-Zinn-Str. 1
65183 Wiesbaden
Ihr 2G-Erlass vom 12.10.2021
Berlin, den 16.10.2021
Werter Herr Bouffier,
in Ihrer Funktion als Ministerpräsident Hessens haben Sie in Kooperation mit Ihrer Staatskanzlei am 12.10.2021 neue „Corona-Regeln“ erlassen (dass Sie etwas derart in die Grundrechte Ihrer hessischen MitbürgerInnen Eingreifendes nun überhaupt verfügen können, haben das hessische Landesparlament und das Bundestagsparlament verschuldet).
Sie haben durchgesetzt, dass alle Einzelhandelsgeschäfte inklusive solcher, die die Grundversorgung der Bevölkerung ermöglichen, künftig „Ungeimpfte“ (übrigens: Menschen) aus ihren Geschäften aussperren können („2G-Regel“).
Sie, werter Herr Bouffier, haben also durchgesetzt, dass etwa 25-15% der hessischen Bevölkerung verhungern könnten, weil diese Menschen nach wie vor auf ihren Grundrechten der körperlichen Unversehrheit und der Meinungsfreiheit sowie auf der fehlenden Impfpflicht bestehen und sagen: „Nein, ich muss mich nicht freiwillig impfen lassen!“, nun aber aufgrund Ihres Erlasses, werter Herr Bouffier, vielleicht keine Lebensmittel mehr zu kaufen imstande sind und mithin verhungern könnten.
Sie, werter Herr Bouffier, wissen wie ich, dass „Geimpfte“ (übrigens: Menschen) genauso „infektiös“ wie „Ungeimpfte“ (übrigens: Menschen) sind, und dass auch die „Geimpften“ (übrigens: Menschen) – leider zunehmend – schwere Covid19-Krankheitsverläufe erleiden.
Falls Sie das nicht wissen sollten, empfehle ich Ihnen die Lektüre der RKI-Berichte:
Laut dem aktuellen Bericht vom 14.10.2021 beläuft sich in Kalenderwoche 37-40 bei den über 60-jährigen Doppeltgeimpften (übrigens: Menschen) der Anteil der wahrscheinlichen Impfdurchbrüche (übrigens: Menschen) mit Covid19-Symptomen auf 55,4%, ihr Anteil an hospitalisierten „Covid19-Fällen“ (übrigens: Menschen) auf 39,6%, ihr Anteil an „Covid19-Fällen“ (ja, genau: Menschen) auf Intensivstationen auf 28,8% und ihr Anteil an den „Covid19-Verstorbenen“ MENSCHEN auf 34,7%:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-10-14.pdf?__blob=publicationFilem, zuletzt abgerufen am 16.10.2021, s. Tabelle 4 auf S. 23f.
Und Sie, werter Herr Bouffier, wissen wie ich, dass die Meldungen schwerer Nebenwirkungen, die vom 27.12.2020 (Beginn der Impfkampagne) bis zum 31.08.2021 vom Paul-Ehrlich-Institut zu den 4 „Covid19-Impfstoffen“ bislang registriert worden sind, sich auf
15.122 belaufen und auf
1450 Todesfälle.
Das wissen Sie, werter Herr Bouffier, wie ich (denn jeder kann es jederzeit nachlesen: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?cms_pos=6, zuletzt abgerufen am 01.10.21. Dem Link folgend, rufe man dann die PDF-Datei „Bericht über Verdachtsfälle […] Berichtszeitraum 27.12.20–31.08.21“ auf und gucke zum Beispiel auf S. 14 unter die Graphik).
– Und, werter Herr Bouffier, Sie wissen genauso wie ich, dass in den letzten 20 Jahren für alle Impfstoffe zusammen die gemeldeten schweren Nebenwirkungen
24.438 betrugen und die
Todesfälle 456.
(Quelle: https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/uaw-datenbank/uaw-datenbank-node.html#UAWDB, dort Button „weiter zum Bereich der gemeldeten Verdachtsfälle“ anklicken, dann Button „Auswertung“ anklicken):
(So sieht die Übersicht 2000-2020 beim PEI am 16.10.2021 aus. Vielleicht sieht sie ja aber bald anders aus …)
Ich darf für Sie, ehrenwerter Herr Bouffier, noch einmal kurz zusammenfassen:
Das dafür zuständige PEI vermeldet
1450 Tote mutmaßlich von 4 „Impfstoffen“ binnen 8 Monaten
vs.
456 Tote mutmaßlich von (keine Ahnung, wie viel genau) 10, 15 (?) Impfstoffen binnen 20 Jahren.
Sie, ehrenwerter Herr Bouffier, wissen das. Und wenn Sie es tatsächlich noch nicht gewusst haben sollten, dann könnten Sie es jetzt durch die Lektüre meines Briefes an Sie wissen.
Doch Sie, ehrenwerter Herr Bouffier, Sie haben nun durch Ihren Erlass dafür gesorgt, dass Menschen, die all das wissen und noch viel mehr Fragen stellen (zu den Langzeitfolgen der neuen gentherapeutischen „Impf“-Stoffe; zur Sinnhaftigkeit einer jeden einzelnen, massivst die Grundrechte Artikel 1-19 im Grundgesetz beschneidenden Corona-Politik-Maßnahmen; zur regierungsamtlichen und medialen buchstäblichen Verteufelung renomierter WissenschaftlerInnen, die andere Hypothesen zu „Corona“ aufstellten und bis heute aufstellen; zur selbstbesorgten Gleichschaltung der ehemaligen Leitmedien, aus denen nur noch Regierungspropaganda tönt; zur Selberabschaffung der Parlamente per Akklamation zu den Beschlüssen der unlegitimierten ‚Ministerpräsidenten-Konferenzen + Merkel‘, zu den Überarbeitungen des Infektionsschutzgesetzes und zu den „Notbremsen“ und zu vielem anderen mehr)
– Sie, ehrenwerter Herr Bouffier, haben nun durch Ihren Erlass dafür gesorgt, dass die 15-25% der Menschen, die diesen Erlass in Frage und all diese Fragen stellen, womöglich keine Lebensmittel mehr kaufen können, dass die verhungern müssen, wenn sie sich nicht „freiwillig“ impfen lassen.
Gestatten Sie mir am Ende ein persönliches Wort, Herr Bouffier:
Vor bald 11 Jahren starb mein Mann und Lebensmensch mit knapp 47 Jahren nach 15 Monaten des medizinisch-ärztlichen Irrsinns mit einem Krebs und an der Angst vor diesem Irrsinn.
Ich dachte ein paar dunkle Jahre später, als es wieder licht um mich zu werden begann, dass ich das schlimmste Grauen meines Lebens hinter mir hätte.
Doch seit dem März 2020 merke ich, dass ich mich geirrt habe: Das schlimmste Grauen meines Lebens ist jetzt.
Und es kulminiert in Ihnen, Herr Bouffier, und Ihrem Erlass, der besagt, „Ungeimpften“ (übrigens: Menschen) das Betreten von sämtlichen Lebensmittelläden verbieten zu können, wenn die LadeninhaberInnen es so wollen.
Sie jedenfalls, Herr Bouffier, wollen, dass die das wollen. Sonst hätten Sie eine solche Verfügung nicht erlassen.
Sie sind für mich das personifizierte Grauen, Herr Bouffier.
Und ich wünsche Ihnen, dass in kurzer Zeit „die Wissenschaft“ dekretieren wird, dass Ihr Krebs retrograd hochansteckend ist (angeblich gibt es ja bereits ansteckende Krebsarten), und dass allen daran einstmals erkrankten „Fällen“ sofort der Zugang zu sämtlichen öffentlichen und privaten Innenräumen außer den einzurichtenden Verwahranstalten versagt wird, und dass für all diese „Fälle“ dann eine permanente Kennzeichnungspflicht in Gestalt einer dauerhaft über Kopf und Hals zu tragenden nachtschwarzen Kapuze (mindestens 100 den Blickdichte) erlassen wird.
Und das wünsche ich Ihnen von Herzen, sollten Sie jetzt nicht wieder zur menschlichen Vernunft zurückfinden.
Von dem durch Sie persönlich, Herr Bouffier, verursachten Grauen bis ins Mark getroffen
Dr. Corinna Laude
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Falls jemand weiß, wie ich diesen „offenen“ Brief wirklich öffentlich machen kann, wäre ich für Hinweise dankbar; ich habe ihn heute nur per E-Mail-Formular an das Büro von V. Bouffier verschickt.